Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1971/20

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Antragsgegner tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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