Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 701/20

Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtstreits an das Amtsgericht Münster durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 13.8.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.


Gründe:

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