Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 2880/20

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und– unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – auch für das erstinstanzliche Verfahren auf 18.857,80 Euro festgesetzt.


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