Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 3808/19

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 2.025 Euro festgesetzt.


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