Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 58/21

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 11. Januar 2021 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf jeweils 10.000 Euro festgesetzt.


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