Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 238/20

Tenor

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24.6.2019 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

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