Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 85/21

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestfestsetzung für beide Rechtszüge auf 3.750 Euro festgesetzt.


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