Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 969/20

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 19.2.2020 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 17.250,00 Euro festgesetzt.


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