Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1911/20

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


 

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