Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 4459/19

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


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