Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1132/20

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500.- Euro festgesetzt.


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