Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1052/20

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 19.2.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.


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