Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 182/21

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfeststetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.


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