Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1071/20

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 65.000 Euro, der Streitwert für den Prozessvergleich auf die Wertstufe bis 380.000 Euro festgesetzt.


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