Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 368/21

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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