Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 E 186/21

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Antragstellerin und die Beschwerdeführerin zu 2. tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.


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