Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 3275/20

Tenor

Der Antrag der Beklagten wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.


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