Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 801/21

Tenor

Der Klägerin wird für das Verfahren zweiter Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I.    aus L.    bewilligt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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