Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 652/21

Tenor

Der Streitwert wird unter Änderung von Ziffer 3. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 19. Januar 2021 auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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