Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2319/21.A

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seinen Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Senats vom 23.8.2021 ‒ 4 A 1671/19.A ‒ wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen