Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1999/21

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 29. Dezember 2021 wird geändert.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Antragstellerin bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vorläufig zur Einführungszeit für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes (Einberufungstermin: 2. Januar 2022) zuzulassen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.


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