Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1992/21

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250 Euro festgesetzt.


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