Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1707/21

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 30.000,00 Euro festgesetzt.


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