Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 2912/20

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 131.000,- Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

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