Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 394/22

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Münster vom 4.2.2022 wird abgelehnt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7

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