Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 2816/21

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 107.506,50 Euro festgesetzt.


 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

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