Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 1681/21

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 4.375,- Euro festgesetzt.


Gründe:  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

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