Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 120/22

Tenor

Auf die Beschwerde der Vollstreckungsgläubigerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24. Januar 2022 geändert.

Der Vollstreckungsschuldnerin wird ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000,- Euro für den Fall angedroht, dass sie nicht binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses der ihr mit rechtskräftigem Beschluss des Senats vom 29. September 2021 - 8 B 188/21 - auferlegten Verpflichtung nachkommt, die Vollziehung der in der Hauptsache (6 K 7717/20 VG Düsseldorf) angefochtenen Allgemeinverfügung zur Errichtung eines Fahrradwegs in Form einer so genannten Protected Bike Lane auf der Straße „Am U.            “ in E.          in ihrem Abschnitt zwischen dem L.--weg und der C.      Straße aufzuheben und hierzu die bereits angebrachten Markierungen zu entfernen bzw. unwirksam zu machen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Vollstreckungsschuldnerin.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen