Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 34/22

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,-- Euro festgesetzt.


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