Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 3038/18

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 13.6.2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 42.785,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

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