Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 621/22

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4.5.2022 wird verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 414.284,64 Euro festgesetzt.


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