Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 672/22

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der mit ihm erfolgten Aufhebung einzelner Beiladungen und der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 16.703,36 Euro festgesetzt.


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