Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 811/22

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 15.3.2022 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.


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