Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 43/22

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Münster vom 4.12.2021 wird zugelassen.

Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9

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