Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 947/22

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldnerinnen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.500,00 Euro festgesetzt.

 


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

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