Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 1271/22

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. November 2022 – mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung – geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 6 K 5913/22 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 


Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38

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