Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 334/23

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt E. aus O. bewilligt mit der Maßgabe, dass sie monatliche Raten in Höhe von 59,00 Euro zu entrichten hat.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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