Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1673/22

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Verfahren beider Instanzen auf 5.000,00 Euro festgesetzt, für das erstinstanzliche Verfahren unter entsprechender Änderung der dortigen Festsetzung von Amts wegen.


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