Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 33 A 1171/23.PVB

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Es wird festgestellt, dass der Erlass und die Änderung einer Dienstanweisung zum Umgang mit privaten Finanzgeschäften der Beschäftigten der BaFin nach § 11a FinDAG (vormals § 28 WpHG) der Mitbestimmung unterliegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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