Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 507/24

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je ½.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.800 Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

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