Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1638/22

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten der Klägerin abgelehnt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 8.068,11 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 7.579,43 Euro festgesetzt.


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