Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 E 487/24

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. Juli 2024 wird geändert.

Für das Verfahren 4 K 2528/20 wird der Streitwert für die Zeit bis zum Trennungsbeschluss vom 12. November 2020 auf 10.000,- Euro und für die anschließende Zeit bis zur Verbindung mit dem Verfahren 4 K 1576/21 durch Beschluss vom 11. April 2024 auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Für die Zeit nach der Verbindung der Verfahren wird der Streitwert auf 15.000,- Euro (d. h. 5000,- Euro aus 4 K 2528/20 zuzüglich 10.000,- Euro aus 4 K 1576/21) festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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