Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 786/24.A

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Mai 2023 ‑ 19 L 1079/23.A ‑ wird teilweise geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Düsseldorf 19 K 3009/23.A (OVG NRW 9 A 1927/24.A) gegen die in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 5. April 2023 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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