Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 654/25

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 30.000 Euro festgesetzt.


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