Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 E 347/24

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird bis zur Verbindung für die erstinstanzlichen Klageverfahren auf jeweils 5.000,00 Euro, ab der Verbindung auf insgesamt 15.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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