Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 538/25

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 12. Mai 2025 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12. Mai 2025 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

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