Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 46/26.A

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah­rens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

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