Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 E 645/25

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 20.10.2025 aufgehoben und der Verwaltungsrechtsweg für

zulässig erklärt.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen