Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 3396/25.A

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger trägen die Kosten des Zulas­sungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erho­ben werden, je zur Hälfte.

 


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

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