Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1418/25

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird teilweise geändert.

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, die am 4. September 2025 unter der URL https://www.de veröffentlichte amtliche Pressemeldung „T.-Tochter erwirbt 60.000 qm Ackerland in L.“ bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens von ihrer Website zu entfernen und den bisherigen Abrufpfad (URL) zu sperren.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,- € festgesetzt.


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